Invalidität

Erfahre hier alles über Invalidität im Zusammenhang mit deiner Unfallversicherung

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Lesedauer: 4 Minuten2020-04-23
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Definition: Was ist Invalidität?

Invalidität bedeutet im Kontext der Unfallversicherung, dass jemand in Folge eines Unfalls einen bleibenden Gesundheitsschaden erlitten hat, durch den diese Person in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist. Invalidität liegt vor, wenn die körperliche Beeinträchtigung voraussichtlich mehr als drei Jahre andauern wird. Ein Beispiel: Bei einem Unfall wurde deine rechte Hand in Mitleidenschaft gezogen und du kannst nicht mehr richtig greifen. Danach werden alltägliche Tätigkeiten wie Geschirrspülen, Fahrradfahren oder Schreiben, die einem gesunden Menschen leicht von der Hand gehen, für dich eine große Herausforderung. Bei Einschränkungen dieses Ausmaßes spricht man dann, wenn keine Verbesserung des Zustands in Sicht ist, von einem bestimmten Grad der Invalidität.

Wer sich ein Bein bricht, ist sicherlich auch für eine Weile außer Gefecht gesetzt und eingeschränkt. Invalidität liegt hier aber nicht vor, wenn die Fraktur beispielsweise innerhalb eines Jahres vollständig ausheilt. Dafür springt die Unfallversicherung also nicht ein.

Was ist der Invaliditätsgrad? Woran wird er bemessen?

Der Invaliditätsgrad spiegelt wider, wie sehr die verletzte Person nach einem Unfall in ihrem Alltag beeinträchtigt ist. Solche Beeinträchtigungen können unterschiedlich stark ausfallen: Bereits Probleme mit der Beweglichkeit von Gliedmaßen machen uns im Alltag zu schaffen. Die Einschränkungen, die man etwa beim Verlust eines Körperteils zu beklagen hat, sind dagegen aber ungleich erheblicher. Solche Unterschiede werden durch den Invaliditätsgrad ausgedrückt.

Bei gesundheitlichen Einschränkungen, die bestimmte Teile des Körpers oder Sinnesorgane betreffen, wird der Invaliditätsgrad mithilfe der Gliedertaxe berechnet. Für eine Auszahlung der Invaliditätsleistung durch die Unfallversicherung muss ein genauer Wert für die Invalidität festgelegt werden. Das macht man, indem man die Schwere der Beeinträchtigung mit der Gliedertaxe verrechnet. Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Die Gliedertaxe für den gesamten Arm beträgt 70%. Dein Arm ist nach einem Unfall nur noch halb so beweglich wie vorher, also zu 50% eingeschränkt? Dann beträgt der Invaliditätsgrad auch die Hälfte der Gliedertaxe: 35%.

H3: In welchem Fall zahlt die Unfallversicherung?

Du bist gestürzt, hattest einen Autounfall oder dich bei einem Umzug an einen zu schweren Karton herangewagt und liegst jetzt mit einem fiesen Muskelriss im Krankenhaus? Trägst du nach Unfällen wie diesen dauerhafte Einschränkungen davon, kannst du mit der finanziellen Entlastung durch deine Unfallversicherung rechnen. Was genau im Kontext der Unfallversicherung als Unfall gilt und was nicht, erklären wir dir hier. Die Invalidität muss nicht sofort nach dem Unfall eintreten, damit dir ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung zusteht. Kommt es im Zeitraum von 15 Monaten nach dem Unfall zu Spätfolgen, zahlt deine Unfallversicherung auch dann noch die Invaliditätsleistung. Wichtig ist, dass du deine Versicherung bereits zum Unfallzeitpunkt abgeschlossen hast!

Beispiel: Berechnung der Auszahlung durch die Unfallversicherung nach einem Fahrradunfall

Auf einer Fahrradtour überrascht dich nach einer Kurve ein Ast auf dem Weg. Du stürzt unglücklich und dein Oberarm tut verdächtig weh. Zum Glück bringt dich ein Passant so schnell wie möglich ins nächstgelegene Krankenhaus, wo sich leider herausstellt: Der Oberarm ist kompliziert gebrochen. Auch nach der Ausheilung ein halbes Jahr später kannst du den Arm nicht mehr richtig heben und die Prognose lautet: keine Besserung in Sicht. Dein Arzt bescheinigt dir eine Einschränkung der Leistung deines Arms um 50% und du meldest den Unfall sowie den Verdacht der Invalidität mit allen Bescheinigungen direkt bei deiner Unfallversicherung.

Die Auszahlung erklären wir dir anhand eines kleinen Rechenbeispiels: Du hast eine Grundsumme von 100.000 Euro vereinbart, und die Gliedertaxe für den Arm liegt bei 70% und die Einschränkung der Leistungsfähigkeit liegt bei 50%. Im ersten Schritt berechnet man den Invaliditätsgrad folgendermaßen: Gliedertaxe (70%) × Grad der Einschränkung (50%) = 35%.

Außerdem profitierst du davon, dass du beim Abschluss deiner Unfallversicherung eine 225er Progression vereinbart hast, die laut deinem Vertrag ab einem Invaliditätsgrad von 35% bei 45% liegt. Damit berechnet sich die Auszahlung folgendermaßen: Grundsumme (100.000€) × Leistung inkl. Progression bei 35% Invalidität (45%) = 45.000€.

Carina
Autor: Carina