Die Gliedertaxe

Hier erklären wir dir, was die Gliedertaxe ist und welche Rolle sie in der Unfallversicherung spielt

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Lesedauer: 2 Minuten2020-04-23
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Definition: Was ist die Gliedertaxe in der Unfallversicherung?

Mit der Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad bestimmt. Sie ist sozusagen eine Art Rechenhilfe, um zu ermitteln, wieviel Geld du bekommst, wenn dir ein Unfall passiert ist und du langfristig körperliche oder geistige Schäden davonträgst. Für die einzelnen Körperteile und Sinnesorgane wird ein Prozentwert bestimmt. Dieser sagt aus: welcher Grad der Invalidität liegt bei dem kompletten Verlust der Leistungsfähgkeit dieses Körperteils/Sinnesorgans vor? Eine Übersicht über alle Gliedertaxen aus unserem Basis-Modul findest du in deinem Versicherungsvertrag oder beispielhaft hier:

Was sagt der Grad in der Gliedertaxe aus?

Der Prozentwert bezieht sich darauf, wie stark jemand in seinem Alltag eingeschränkt ist, wenn er oder sie ohne das jeweilige Körperteil oder Sinnesorgan auskommen muss. An der Gliedertaxe lässt sich also ablesen, wie stark die Invalidität ist. Wer zum Beispiel den Verlust seines kleinen Fingers zu beklagen hat, ist weniger eingeschränkt als jemand, der ein Bein verloren hat. Darum ist die Gliedertaxe für das Bein mit 70% oder 75% auch maßgeblich höher als die Taxe für den kleinen Finger, die nur 7% beträgt.

Wozu benötigt man die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist die Grundlage zur Berechnung des Invaliditätsgrades. Am Invaliditätsgrad bemisst sich letztlich, wieviel Geld der Versicherte von seiner Unfallversicherung bekommt. Der Invaliditätsgrad wird folgendermaßen berechnet: Grad der Einschränkung × Gliedertaxe. Das klingt komplizierter als es ist: Bei einer 100%igen Einschränkung, die durch Lähmung oder Amputation entstehen kann, entspricht der Invaliditätsgrad der Gliedertaxe. Was, wenn eine Hand um 50% in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, also nur noch halb so leistungsfähig ist wie vorher? Dann wird auch der Invaliditätsgrad (für die Hand liegt die Gliedertaxe bei 70%) halbiert und beträgt also 35%. Diese Rechnung hier noch einmal übersichtlicher zusammengefasst:

  • Gliedertaxe für die Hand: 70%
  • Grad der Einschränkung: 50%
  • Invaliditätsgrad: 50% x 70% = 35%

Carina
Autor: Carina