Drohnenführerschein: Das sind die neuen Regeln im Jahr 2021

Von der Registrierung bis zum EU-Fernpiloten-Zeugnis – wir erklären dir alles zur neuen Gesetzeslage rund um deine Drohne

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Lesedauer: 4 Minuten2021-02-09
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Im Jahr 2021 müssen sich Nutzer einer Drohne auf neue Regeln einstellen, auch über die Versicherungspflicht hinaus. Neu sind die Gesetze zur Drohnen-Registrierung sowie zum Drohnenführerschein. Damit du auf dem neuesten Stand bist, haben wir mit den Experten von drohnen.de gesprochen und zeigen dir, wann du deine Drohne registrieren musst und wofür du einen Drohnenführerschein brauchst. Außerdem erklären wir dir, wo die Unterschiede zwischen dem kleinen und dem großen Drohnenführerschein liegen.

Drohnen-Registrierung ab 31.12.2020 gesetzlich vorgeschrieben

Seit 31.12.2020 gelten die neuen EU-Drohnen-Gesetze, die unter anderem mit einer Registrierungspflicht oder neuen Drohnenführerscheinen einhergehen. Ob und wann ein Drohnenführerschein notwendig ist, hängt unter anderem vom Gewicht, dem Anwendungsbereich oder dem Betriebsrisiko ab. Die EU-weite Registrierungspflicht betrifft aber alle Drohnenpiloten.

Sie schreibt vor, dass du dich beim Luftfahrtbundesamt – kurz LBA – registrieren musst. Eingetragen wird hier nicht etwa deine Drohne, sondern du als Betreiber der Drohne. Als Betreiber können sowohl Privatpersonen als auch Organisationen – etwa Unternehmen oder juristische Personen – gelten. Als registrierter Betreiber darfst du mehrere Drohnen im Rahmen deiner Registrierung nutzen und diese bei Bedarf auch durch neue oder andere Drohnenmodelle ersetzen. Zur Registrierung bist du verpflichtet, wenn das Abfluggewicht deiner Drohne mehr als 250 Gramm beträgt. Leichtere Drohnen musst du nur dann registrieren, wenn sie über einen Sensor zur Erfassung personengebundener Daten – also beispielsweise eine Kamera – verfügen. Kurz gesagt: Alle Steuerer von Kameradrohnen müssen die Registrierung beim Luftfahrtbundesamt durchführen. Sobald du dich auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes registriert hast, erhältst du eine elektronische Registrierungsnummer: die so genannte e-ID für Drohnen. Diese e-ID muss gut sichtbar auf all deinen Drohnen angebracht werden. Dafür lässt du dir am besten eine feuerfeste, selbstklebende Plakette anfertigen.

EU-Drohnenführerscheine

Ebenfalls neu seit 31.12.2020 sind die beiden Führerscheine für Steuerer bzw. Nutzer von Drohnen: Es gibt den kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) und den großen Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis). Beide sind fünf Jahre gültig und danach durch Wiederholungsprüfungen und Lehrgänge verlängerbar. Sowohl EU-Kompetenznachweis als auch EU-Fernpiloten-Zeugnis sind in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Beide Führerscheine gelten jeweils für die „Offene Kategorie“, das heißt, auch für Drohnen, die ohne eine Betriebsgenehmigung (natürlich unter Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Betriebsrahmens) in die Luft starten. Auch wenn du deine Drohne beispielsweise über 120 Metern Höhe oder außerhalb der Sichtreichweite betreibst, zählt dieser Anwendungsfall zu den zulassungspflichtigen Betriebskategorien. Wann und ob der EU-Drohnenführerschein im Detail notwendig ist, kannst du in dieser Erklärung zum EU-Drohnenführerschein nachlesen.

Kleiner Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis)

Für den kleinen Drohnenführerschein absolvierst du ein Online-Training mit einer abschließenden Online-Prüfung. Dazu kannst du dich online über die Homepage des LBA anmelden. In der Prüfung erwarten dich 40 Multiple Choice-Fragen aus neun Fachgebieten, von denen du mindestens 75% richtig beantworten musst, um zu bestehen. Den EU-Kompetenznachweis, den du danach hast, brauchst du in der offenen Kategorie bzw. den Unterkategorien A1 und A3. Wofür das ganze? Der Führerschein soll sicherstellen, dass du dich mit den Grundlagen rund um den Umgang eines UAV (unbemanntes Fluggerät) auseinandergesetzt hast und eine Drohne sicher steuern kannst. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Den Nachweis zur bestandenen Prüfung solltest du bei jedem Flug dabei haben – zum Beispiel ausgedruckt oder im Scheckkartenformat für den Geldbeutel.

Großer Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis)

Du willst deine Drohne in der offenen Kategorie bzw. der Unterkategorie A2 betreiben? Dann brauchst du zusätzlich zum kleinen Drohnenführerschein auch noch den großen. Dieses EU-Fernpiloten-Zeugnis baut auf dem EU-Kompetenznachweis auf. Der theoretischen Prüfung für den großen Drohnenführerschein bei einer zertifizierten Prüfstelle geht ein praktisches Selbsttraining voraus. Hier findest du eine Liste aller zertifizierten Prüfstellen für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2. Bei einigen dieser Prüfstellen kann das EU-Fernpiloten-Zeugnis – also sowohl Schulung als auch Prüfung – online durchgeführt werden. In der theoretischen Prüfung musst du 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei Fachgebieten beantworten. Nach bestandener Prüfung kannst du dein Zeugnis beim Luftfahrtbundesamt beantragen.

Carina
Autor: Carina