Coronavirus: Deine Rechte als Arbeitnehmer

Home Office, Krankschreibung, Kinderbetreuung - welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?

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Lesedauer: 5 Minuten2020-03-19
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Wie schreibt man eigentlich über ein Ereignis, das den eigenen Alltag längst voll im Griff hat? In diesem Fall: von zuhause aus! Ihr möchtet auch von zuhause aus arbeiten, wollt aber erst die rechtliche Lage prüfen? Wir beantworten euch die wichtigsten Fragen rund um eure Rechte als Arbeitnehmer in Zeiten der Corona-Krise. Als Versicherung ist es uns wichtig, euch gerade in unsicheren Zeiten zur Seite zu stehen. Deswegen haben wir gemeinsam mit Rechtsschutzexperte Frank Preidel, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Preidel und Burmester und Fachanwalt für Arbeitsrecht, die wichtigsten Informationen zur Heim- und Telearbeit für euch zusammengestellt.

Bitte beachtet: Während das Arbeitsrecht klare Vorschriften für den Krankheitsfall macht, gibt es in einer neuartigen Situation wie dieser Pandemie dennoch viele ungeklärte rechtliche Fragen. Das A und O ist deshalb: Trefft Absprachen mit euren Arbeitgebern! So findet ihr die ideale Lösung für eure individuelle Situation.

Home Office

Sollten alle Menschen von zuhause aus arbeiten?

Wenn möglich: ja. Nicht jeden Beruf kann man im Home Office ausüben, und je nach Tätigkeit ist eine Präsenz vor Ort nicht zu vermeiden. Das gilt vor allem für medizinisches Personal oder Mitarbeiter in Super- und Drogeriemärkten. Wer arbeiten gehen muss, sollte unbedingt die Hygienevorschriften zum Händewaschen und zur Nies- und Husten-Etikette beachten und den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 - 2 Metern zu anderen Personen einhalten.

Gut zu wissen: Auf der Website des Robert-Koch-Instituts erhältst du einen Überblick über empfohlene Maßnahmen zur Kontaktreduzierung.

Muss ich im Home Office arbeiten?

Für das Home Office gilt: Beide Seiten müssen damit einverstanden sein. Dein Arbeitgeber kann dich also nicht einfach so ins Home Office schicken. Möchte ein Arbeitnehmer nicht ins Home Office und gibt es auch keine keine vertragliche Vereinbarungen über die Arbeit im Home Office, steht es dem Arbeitgeber frei, diesen von seiner Arbeitspflicht zu entbinden und bezahlt freizustellen.

Darf mein Arbeitgeber mir Home Office verbieten?

Als Arbeitnehmer hast du nicht automatisch Anspruch auf Home Office. Gegebenenfalls entnimmst du die Regelungen dazu deinem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Gerade in der momentanen Ausnahmesituation gilt aber: Sprich mit deiner Chefin bzw. deinem Chef! Sicherlich könnt ihr gemeinsam eine Lösung finden.

Darf ich aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zuhause bleiben?

Nein. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass du deine Arbeitspflicht erfüllen musst, wenn du gesund bist. Obwohl du also kein Anrecht darauf hast, zuhause zu bleiben, solltest du versuchen, eine einvernehmliche Home Office Regelung zu finden.

Nur wenn du krank bist, kannst du dich auch krankschreiben lassen.

Muss ich zuhause bleiben, wenn ich krank bin?

Wenn das Gesundheitsamt anordnet, dass du wegen einer Infektion mit dem Coronavirus zuhause bleibst oder ins Krankenhaus gehst, musst du dich dieser Anweisung fügen. Das kann im Ernstfall auch mit einer richterlichen Anordnung durchgesetzt werden.

Ist das zwar nicht der Fall, aber du fühlst dich krank, gibt es in der momentanen Situation eine klare Empfehlung: bleib zuhause. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt insbesondere bei Symptomen von Atemwegserkrankungen (Husten, Schnupfen) eine Selbstisolation von zwei Wochen. Selbstverständlich benötigst du aber auch in diesem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheidung. In der momentanen Situation solltest du eine Arztpraxis mit Erkältungssymptomen oder gar Coronaverdacht nicht persönlich aufsuchen! Ruf’ immer erst deinen Hausarzt an und kläre telefonisch, was die nächsten Schritte sind.

Lohnfortzahlung

Was passiert mit meinem Gehalt, wenn mein Betrieb im Rahmen der Corona-Pandemie schließt?

Schließt die Geschäftsführung ein Unternehmen eigenmächtig aus Vorsicht vor Corona, fällt das unter die Eigenverantwortung des Unternehmens. Dein Gehalt muss fortgezahlt werden. Abweichende Regelungen können jedoch in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten sein. Diesen solltest du also unbedingt prüfen.

Erhalte ich meinen Lohn, wenn mir Quarantäne verordnet wurde?

Ja. Bei einer behördlich verordneten Quarantäne muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterhin auszahlen.

Ich bin selbständig und mir wurde Quarantäne verordnet. Wie stelle ich mein Gehalt sicher?

In dem Fall kannst du eine staatliche Erstattung auf Basis deines Durchschnittseinkommens beantragen. Den entsprechenden Gesetzestext findest du hier.

Kündigung

Die Schule/Kita meiner Kinder ist geschlossen. Kann mir mein Arbeitgeber kündigen, weil ich auf meine Kinder aufpassen muss?

Die Kinderbetreuung in Zeiten der Corona-Krise ist ein ebenso brisantes wie schwieriges Thema. Leider ist hier das Arbeitsrecht nicht auf der Seite des Arbeitnehmers, der im Zweifelsfall Urlaub nehmen oder auch unbezahlten Urlaub einreichen muss. Einfach nicht zu arbeiten ist keine Option: Hier drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen von der Abmahnung bis zur Kündigung.

Von Seiten der Politik gibt es dazu eine klare Stellungnahme: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD appelliert an Arbeitgeber, hier gemeinsame Lösungen mit betroffenen Arbeitnehmern zu finden, bei denen die Lohnfortzahlung sichergestellt ist. Von daher ist hier auch unsere Empfehlung: Sucht das Gespräch mit euren Vorgesetzten.

Tipp: Beratung bei einem Anwalt

Sicherlich hast du noch weitere Fragen, die für deine persönliche Situation besonders relevant sind. Am besten konsultierst du mit deinen Fragen direkt einen Anwalt. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten eine kostenlose Beratungshotline an, über die du Tag und Nacht Anwälte erreichst, die dir gerne weiterhelfen. Sieh’ am besten gleich nach, ob deine Rechtsschutzversicherung dir diesen Service bietet - und mach’ davon Gebrauch!

Wenn du deine Rechtsschutzversicherung bei Getsafe abgeschlossen hast, steht dir dieser Service selbstverständlich zur Verfügung. Und falls du bis jetzt noch keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du sie direkt bei uns abschließen und bist ab morgen versichert. Das bedeutet, dass du von der Anwaltshotline auch ab morgen Gebrauch machen kannst. Hier geht’s zur Getsafe Rechtsschutzversicherung.

Kathrin
Autor: Kathrin